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Umsatzsteuer und Quellensteuer in der Türkei: ein Leitfaden für kleine Unternehmen

Eine schlichte, aktuelle Übersicht darüber, was Sie wissen sollten, bevor Sie zu Ihrem Steuerberater gehen.

Umsatzsteuer und Quellensteuer sind die beiden Zahlen, mit denen sich in der Türkei jeden Monat jedes Unternehmen beschäftigt. Hier das Wesentliche.

Die Umsatzsteuer wird je nach Dienstleistung oder Ware mit 1 %, 10 % oder 20 % berechnet. Sie ziehen sie vom Kunden ein und führen sie an den Staat ab.

Die Quellensteuer ist ein Betrag, den der Kunde — vor allem bei Dienstleistungsrechnungen — einbehält und direkt an den Staat zahlt. 20 % Quellensteuer auf Honorarrechnungen sind üblich.

QuickBill berechnet Umsatzsteuer und Quellensteuer pro Zeile automatisch und zeigt Brutto- und Nettosummen getrennt. Rechnungsstellung sollte Geometrie sein, keine Arithmetik.

Eine Einschränkung: Jede Branche hat Ausnahmen. Miete, Beratung und Softwaredienstleistungen können unterschiedliche Sätze haben. Auch mit QuickBill im Stack bleibt ein jährlicher Termin bei einem lokalen Steuerberater unvermeidlich.